Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einnahmenüberschussrechnung

Die Einnahmenüberschussrechnung bildet insbesondere bei kleinen und mittleren Mandanten, die weder handels- noch steuerrechtlich buchführungspflichtig sind, das maßgebende unternehmerische Rechenwerk.

 

Der Gewinn wird dabei nicht mithilfe einer "Doppelten Buchführung" und eines Jahresabschlusses ermittelt. Vielmehr werden im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung die Betriebseinnahmen den zulässigen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Für Zwecke der Besteuerung sind dabei steuerliche Sonderregelungen zu beachten.

 

In Abhängigkeit des Umfangs Ihrer Bruttoeinnahmen ist die Einnahmenüberschussrechnung entweder formlos oder nach Maßgabe des sogenannten Steuer-Formulars "EÜR" zu erstellen. Unsere Beratungsleistungen in diesem Bereich umfassen sowohl die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung als auch die Prüfung entsprechender Berechnungen, welche durch Mandanten selbst gefertigt wurden.

Niederlassungen

Moderne Steuerberatung für

das Rhein-Main-Gebiet

und Umland.

Map

Niederlassung Eschborn

Rahmannstraße 11

65760 Eschborn

Tel.:   06196 9727640
Fax:   06196 9985857
Mail: 

Niederlassung Frankfurt-Ost

Daimlerstraße 32

60314 Frankfurt am Main

Tel.:     069 15325 9540
Fax:     069 15325 9549
Mail:   

 

Veranstaltungen