Einnahmenüberschussrechnung
Die Einnahmenüberschussrechnung bildet insbesondere bei kleinen und mittleren Mandanten, die weder handels- noch steuerrechtlich buchführungspflichtig sind, das maßgebende unternehmerische Rechenwerk.
Der Gewinn wird dabei nicht mithilfe einer "Doppelten Buchführung" und eines Jahresabschlusses ermittelt. Vielmehr werden im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung die Betriebseinnahmen den zulässigen Betriebsausgaben gegenübergestellt. Für Zwecke der Besteuerung sind dabei steuerliche Sonderregelungen zu beachten.
In Abhängigkeit des Umfangs Ihrer Bruttoeinnahmen ist die Einnahmenüberschussrechnung entweder formlos oder nach Maßgabe des sogenannten Steuer-Formulars "EÜR" zu erstellen. Unsere Beratungsleistungen in diesem Bereich umfassen sowohl die Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung als auch die Prüfung entsprechender Berechnungen, welche durch Mandanten selbst gefertigt wurden.